Photovoltaik auf dem Wohnhausdach: So funktioniert das Teilen von Strom
Seit 2024 können Eigentümer in einem Wohnhaus Strom aus der gemeinsamen Dachanlage teilen. Was das für die WEG bedeutet — praktisch erklärt.

Bis vor Kurzem lohnte sich Photovoltaik auf Wohnhäusern nur für Gemeinschaftsflächen — Flurbeleuchtung und Aufzug. Die Novelle des Energiegesetzes ermöglicht nun das sogenannte Teilen von Strom: Die Energie der gemeinsamen Anlage können die einzelnen Wohnungen direkt untereinander aufteilen.
So funktioniert das Teilen
Das Haus errichtet eine Dachanlage (typisch 20–50 kWp), jede angeschlossene Wohnung erhält einen Verteilungsschlüssel — etwa nach Miteigentumsanteil. Der erzeugte Strom wird in Echtzeit über das Datenzentrum EDC auf die Wohnungen verteilt; Überschüsse gehen ins Netz.
Was es in Zahlen bringt
Eine Wohnung mit 2 MWh Jahresverbrauch deckt über das Teilen etwa 20–35 % — je nach Dachausrichtung und Verbrauchsverhalten. Bei heutigen Preisen bedeutet das Tausende Kronen Ersparnis pro Wohnung und Jahr; die PV-Förderung für Wohnhäuser übernimmt zudem einen erheblichen Teil der Investition.
Worauf zu achten ist
Entscheidend sind der Beschluss der Eigentümerversammlung, der Zustand des Dachs (ideal: PV mit Dachsanierung oder Dämmung kombinieren) und ein fairer Verteilungsschlüssel. Wir erstellen gern den technischen Entwurf und die Beschlussunterlagen — von der Dachstatik bis zur Betriebsökonomie.

